ASJ-Mail 18/2007 vom 16.11.2007
ALG II und Übungsleiterfreibetrag
Der ASB ist auf jeden ehrenamtlichen Helfer angewiesen. Allerdings ist in der Praxis die Frage aufgetaucht, ob Personen, die das sog. Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten, weiterhin für den ASB ehrenamtlich tätig sein können und für diese Tätigkeit die in Höhe von maximal 2100,00 EUR sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG erhalten können, ohne dass diese auf die Zahlungen des ALG II angerechnet werden.

Diese Frage ist zu bejahen! Der Übungsleiterfreibetrag ist nicht als Einkommen bei den Zahlungen von ALG II zu berücksichtigen.

Mehr darüber unter: www.asj-bj.de



Das neue „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ bringt Erleichterungen für Übungsleiter
Am 15.10.2007 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2332) das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" veröffentlicht. Es tritt rückwirkend mit dem 01.01.2007 in Kraft.

Es bringt zahlreiche Erleichterungen und Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften sowie für ehrenamtlich Engagierte mit sich. Vor allem die positiven Neuerungen für sog. Übungsleiter sowie ihre rechtlichen Folgewirkungen können Sie unter: www.asj-bj.de nachlesen.


Blaue Kapuzen-Shirts auch in Kindergrößen
Jetzt neu eingetroffen. Die blauen Kapuzen-Shirts mit ASJ-Logo, Reisverschluss und zwei Taschen sind jetzt auch in den Größen 128, 140, 152 und 164 zu haben. Sie können zum Preis von 17,61 Euro beim ASB Bundesverband bestellt werden.

E-Mail: ASB Bundesverband.
Tel: 0221/47 605-237
Fax: 0221/47 605-337




Kontakt im Bundesjugendbüro
Wir beantworten eure Fragen und greifen gerne eure Informationen zum Thema auf, um sie in unserem Informationssystem allen zugänglich zu machen.

Karin Schmitt, Bundesjugendbüro
E-Mail: asj@asb.de


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